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Es ist wahr: Immobilienpreise sind ständig gestiegen und weiterhin im Steigen begriffen.

Die Zinsen sind niedrig, die Nachfrage ist hoch, das Angebot knapp.

Logischerweise hebt das die Preise.

Die im VERKAUF erzielten Preise.


Was jedoch bei den ANGEBOTSPREISEN immer häufiger hervorsticht, sind völlig unrealistische Preisvorstellungen.

Nicht nur von Privatverkäufern, denen man ja eine fehlende Marktkenntnis und durch emotionale Bindung an die eigene Immobilie verursachte Realitätsferne durchaus noch zugestehen kann.

Leider neigen auch immer mehr Immobilienmakler oder Personen die sich als solche ausgeben, dazu, Immobilien zu extrem marktfremden Preisen anzubieten.


Um einen Vermittlungsauftrag zu bekommen, wird kurzerhand der (meist überhöhte) Wunschpreis der Verkäufer ungeprüft angenommen oder sogar noch mehr versprochen.

Manche Mitbewerber scheuen die dabei unvermeidliche Argumentation mit den Verkäufern.

Andere sind nicht Willens oder in der Lage eine Fach – und Sachgerechte Marktwertermittlung durchzurechnen und verlassen sich auf ihr Bauchgefühl.

Die professionelle Bewertung von Immobilien wird in Aus- und Weiterbildungen für Immobilienmakler intensiv gelehrt. Als relevanter Prüfungsstoff bei den Befähigungsprüfungen wird sehr viel Wert auf die dazu erforderliche Fachkenntnis gelegt. Wer nicht wenigstens die Grundzüge des Liegenschafts-Bewertungs-Gesetzes beherrscht, wird heutzutage kaum eine Berufszulassungsprüfung bestehen.


Laut geltender Rechtssprechung sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, z.B. auch alle wesentlichen Informationen, die zur Kaufentscheidung (oder Nichtentscheidung) erforderlich sind, den Käufern bereitzustellen.

Dazu gehört m.E. auch, Kaufinteressenten eine nachvollziehbare, verständliche Wertermittlung der angebotenen Immobilie vorlegen und erklären zu können.


Kürzlich geschehen: Ein Tiroler Immobilienverkäufer will 360.000€ für sein Haus.

Nach gebräuchlichen Wertermittlungsverfahren gerechnet, ist dieser Preis bereits gut 30.000€ zu hoch.

Kurz darauf bietet ein Maklerbüro diese Immobilie um 425.000€ an.

Wie glaubwürdig ist das?


Sicher – jede Immobilienbewertung ist eine SCHÄTZUNG, keine centgenaue Berechnung.

Im Angebotspreis wird meist auch ein gewisser Verhandlungsaufschlag addiert.

Extreme Abweichungen wie hier sollten bei einer professionellen Vermittlung jedoch nicht passieren.

Leider orientieren sich in Folge andere Verkäufer fälschlicherweise wieder an Angebotspreisen, da die Recherche tatsächlich erzielter Verkaufspreise sehr aufwändig und zeitraubend ist.

Natürlich pickt man sich mit Vorliebe die höchsten Angebotspreise für eine Selbermacher-Vergleichswertermittlung heraus. Damit orientiert sich der Angebotsmarkt wieder am Wunschdenken mancher Verkäufer anstatt an der Realität.


Wenn Sie beabsichtigen eine Immobilie zu erwerben, fragen Sie ruhig nach einem nachvollziehbaren, regelkonformen Wertgutachten.

Können oder wollen Verkäufer oder Makler damit nicht dienen, fehlt ein wesentlicher Sicherheitsbaustein in Ihrer Investition.

Gerade im Immobilienbereich, wo es um hohe Summen geht, fließen viele Faktoren in die Preisfindung ein. Für Laien ein undurchsichtiger Dschungel.


Spätestens wenn Sie bei Ihrer Bank um eine Finanzierung für einen Immobilienkauf ansuchen und die Bank zur Kreditvergabe eine Wertermittlung durchführt, wird sich zeigen, ob der Kaufpreis in einen Kaufvertrag passt, oder eher in ein Märchenbuch.


Privatverkäufer will 350.000€ für eine Wohnung, realistischer Marktwert 280.000€

Wie soll ein Käufer, dem diese Wohnung vielleicht gefällt, ohne eine ÖNORM-konforme Wertermittlung wissen, daß der Preis um ein Viertel zu hoch ist?


Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie?

Professionelle Hilfe führt schneller und sicherer zum Verkaufserfolg als ein Herumprobieren mit unglaubwürdigen Angebotspreisen und selbstgebastelter Vermarktung.

Keine Sorge, gute Immobilienmakler haben kein Interesse daran, Ihr wertvolles Eigentum zu Schleuderpreisen zu verkaufen. Schließlich hängt außer dem Vermittlungshonorar auch noch eine Reputation am Preis. Und auf zufriedene Klienten (sowohl als Käufer als auch Verkäufer) kann kein seriöser Makler verzichten.


Eine Information von Ihrem IMMO-EXPRESS Immobilienpartner


Thomas Rupp

(Staatl. Gepr. Immobilienmakler)


0664 7 33 88 600


Sachverständiger für Liegenschaftsbewertungen

i.S des ABGB

Gew. Reg: 709 15959


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