KOSTEN FÜR MIETVERTRÄGE


Beim Mieten einer Wohnung wird nicht selten im „Mietanbot“ des Maklers oder Vermieters festgelegt, daß die Kosten zur Errichtung eines schriftlichen Mietvertrages vom Mieter zu tragen sind.

Grundsätzlich ist dies Vereinbarungssache, so ist z.B. eine Kostenteilung zwischen Mieter und Vermieter eine durchaus sinnvolle Option. Denn ein Mietvertrag soll ja schließlich die Interessen beider Parteien schützen.

Zuweilen werden Kosten für einen Mietvertrag angeführt, obwohl ein standardisierter Vertrag verwendet werden soll.

Wird zudem im Mietanbot gleich bestimmt, welcher Anwalt den (vom Mieter zu bezahlenden) Mietvertrag erstellt, ist Vorsicht geboten: Zumindest sollten dabei auch die Kosten der Vertragserrichtung mit vereinbart werden. Vergleiche können sich hier lohnen, BEVOR ein solches Mietanbot unterfertigt wird.

Ein seriöser Makler wird Ihnen die Wahl des Vertragserrichters lassen, wenn Sie als Mieter vollumfänglich dafür bezahlen sollen.


Eine EMPFEHLUNG eines oder mehrerer möglicher Vertragserrichter ist hingegen als zusätzliche Serviceleistung einer Maklerfirma eine wünschenswerte Leistung.

Erfahrene Immobilienmakler haben meist schon mit vielen Vertragserrichtern zusammengearbeitet.

Daher können Sie deren Qualitäten hinsichtlich der Übersichtlichkeit von Verträgen, Preisgestaltung und zeitlichem Rahmen für die Erstellung eines Mietvertrages einschätzen und zumindest zwischen einigen wenigen Fachleuten Vergleiche ziehen.


Im Zweifel gibt es natürlich auch die Möglichkeit, sich auf http://www.vertragscheck.at/ zu informieren.


Eine Information von Ihrem ImmoFex Immobilienpartner


Thomas Rupp

(Staatlich geprüfter Immobilienmakler)


0664 7 33 88 600


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