Dubiose Mietvertragsdauer


Seit 1.9.2010 gelten folgende Höchstbeträge der Mieterseitigen Maklerprovision bei Vermietung von Wohneigentum:

Bei unbefristeten oder auf mehr als 3 Jahre befristeten Mietverträgen

  • maximal 2 Monatsmietzinse 

Bei einem bis maximal 3 Jahre befristeten Mietvertrag

  • maximal 1 Monatsmietzins

Als Monatsmietzins gilt hier jeweils die Netto-Miete, Plus Netto Betriebskosten, Plus 20% für's liebe Finanzamt

Nach Abzug der Sozialversicherung, Einkommensteuer und Geschäftsunkosten ist damit die Vermittlung einer Wohnungs-Vermietung nur dann für den Makler wirtschaftlich sinnvoll, wenn auch vom Vermieter eine Provision eingehoben wird.


Auch bestätigt sich das im Prinzip der Doppelmakler-Tätigkeit, denn Immobilienmakler vertreten regelmäßig die Interessen von Vermieter und Mieter. Daher erscheint es auch sinnvoll, wenn die Provision von beiden getragen wird.

Leider gibt es immer noch einige Makler, die nicht in der Lage sind, dem Vermieter gegenüber den Wert ihrer Dienstleistung zu kommunizieren. Sie bekommen also nur den Auftrag zur Vermittlung eines Mietobjektes, wenn sie vom Vermieter keine Provision verlangen.

Um das Vermiet-Geschäft dennoch unternehmerisch sinnvoll ausführen zu können, wird kurzerhand die bisher übliche Mietvertragsdauer von 3 Jahren nicht mehr angeboten, denn hier darf ja vom Mieter nur 1 Monatsmiete Provision verlangt werden.

Seit Inkrafttreten der geltenden Provisionsregelung werden daher neuerdings Mietverträge mit einer Dauer von 3½, Jahren, oder wie kürzlich gesehen, sogar 37 Monaten vereinbart.

Für solche seltsamen Befristungen gibt es meist keinen anderen, nachvollziehbaren Grund, als die daraus entstehende Möglichkeit den Mieter mit 2 Monatsmieten Provision belasten zu können.


Meines Erachtens eine Frechheit, die letztlich dem Ruf unserer Branche schadet.

Gesetzlich erlaubt, jedoch ethisch verwerflich.


Mieter sollten sich bewußt sein, daß der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen wird, der Makler ist nicht Vertragspartner im Mietvertrag.

Auf eine Mietvertragsdauer die (vom Makler vorgegeben) dem Mieter mit einer Vertragsdauer von knapp über 3 Jahren den Nachteil einer doppelten Provision auferlegt, sollte man sich möglichst nicht einlassen. Hier wird oft auch die Wohnungsnot ausgenutzt, Mietinteressenten sind froh, endlich eine Wohnung gefunden zu haben und hinterfragen den Grund für eine Mietvertragsdauer von knapp über 3 Jahren nicht.

Seriöse Immobilienmakler überlassen die Auswahl der Mietvertragsdauer den Vertragsparteien Mieter/Vermieter und berechnen ihre Provision nach den gesetzlichen Vorgaben.


Eine Information von Ihrem ImmoFex Immobilienpartner

Thomas Rupp
(Staatlich geprüfter Immobilienmakler)

0664 7 33 88 600